Herr Rechtsanwalt Quentmeier wurde im Jahr 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und wechselte nach einer selbstständigen Tätigkeit im Jahre 2008 in unsere Kanzlei. Er ist verheiratet und hat einen Sohn.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt er Sie kompetent in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:
Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist er Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten und Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Darüber hinaus berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Quentmeier Sie in arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren und in Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Urlaubsansprüche.
Als Fachanwalt ist Herr Rechtsanwalt Quentmeier verpflichtet, jährlich umfangreiche Fortbildungen zu besuchen. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Herr Rechtsanwalt Quentmeier ist zudem Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm.
Rechtsanwalt
Claas-Henrich Quentmeier
Schwerpunkte