Walter Simon

Great Melchior

Walter Simon


Wolf Dieter Tölle

Herr Notar a.D. und Rechtsanwalt Walter Simon ist seit 1978 als Rechtsanwalt tätig und war von 1988 bis 2018 zum Notar bestellt. Die von ihm geführte Kanzlei Melchior schloss sich im Jahr 2011 mit der Kanzlei Tölle zu der heutigen Kanzlei Tölle & Melchior zusammen.

Als Fachanwalt für Familienrecht verfügt Herr Simon über langjährige Erfahrung und unterstützt Sie fachkundig in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten:

  • Beratung im Trennungsfall zu Ihren finanziellen Ansprüchen, der Ehewohnung und einer Regelung zur weiteren Betreuung Ihrer gemeinsamen Kinder
  • Berechnung und Durchsetzung Trennungs- und Kindesunterhalt
  • Begleitung bei der Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht für Ihre gemeinsamen Kinder
  • Vertretung im Scheidungsverfahren und Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Beratung zu Elternunterhalt
  • Prüfung und Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Als Spezialist für Sozialrecht ist er Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner und begleitet Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere dem Widerspruchs- und Klageverfahren

  • im Schwerbehindertenrecht 
  • im Rentenrecht
  • gegen Entscheidungen des Jobcenters

Darüber hinaus berät und vertritt Herr Simon Sie in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, wie etwa

  • Elterngeld
  • Bafög
  • Anliegerbeitragsrecht

Als Fachanwalt bildet sich Herr Notar a.D. und Rechtsanwalt Walter Simon regelmäßig weiter. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins, sowie der deutschen Notarrechtlichen Vereinigung.

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Walter Simon

  • Fachanwalt für Familienrecht

Schwerpunkte

  • Sozialrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
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